Ändert sich nach der Einführung der Verordnung über die bebaute Umwelt etwas an der Wasserdichtigkeit von Fassadenkonstruktionen?
Auch nach der Einführung der Bauverordnung (Bbl) muss ein Gebäude wasserdicht sein. Diese öffentlich-rechtliche Vorschrift gilt für die äußeren Begrenzungskonstruktionen eines Gebäudes, zu denen auch die Fassade gehört. Doch wie funktioniert diese Verordnung, wie kann man die Anforderungen prüfen und worauf ist zu achten? Nachfolgend eine kurze Beschreibung.
Das Prüfverfahren zur Bestimmung der Wasserdichtheit ist in der Norm NEN 2778 beschrieben. Zusätzlich zu dieser niederländischen Gesetzgebung ist auf europäischer Ebene festgelegt, dass Vorhangfassaden, Fenster und Türen mit dem CE-Zeichen versehen werden müssen. Teil dieser CE-Kennzeichnung ist die Durchführung einer Wasserdichtheitsprüfung in einem akkreditierten Labor. Fenster und Türen werden nach der Norm NEN-EN 1027 und Vorhangfassaden nach der Norm NEN-EN 12155 geprüft. Beide Prüfverfahren stehen im Einklang mit der NEN 2778. Auf der Grundlage der Testergebnisse wird ein Tür- oder Fenstersystem dann gemäß NEN-EN 12208 und ein Vorhangfassadensystem gemäß NEN-EN 12154 klassifiziert.
Auf Projektebene muss der Fassadenbauer die Leistung der Aluminium-Fassadenelemente an die vorgegebenen Anforderungen an die Wasserdichtheit anpassen. Dabei handelt es sich um die Mindestanforderung aus dem Bbl oder eine eventuell höhere privatrechtliche Anforderung, die in den Vertragsunterlagen festgelegt ist. Der mindestens einzuhaltende Prüfdruck wird nach NEN 2778 ermittelt und ist abhängig von der Höhe des Gebäudes, der Umgebungsbebauung und der Windfläche.
Die Ergebnisse eines Labortests sind für einen Bauherrn oder Bauunternehmer manchmal nicht ausreichend, um die Wasserdichtheit einer Fassade nachzuweisen. Dies liegt daran, dass Laborversuche nur die Wasserdichtheit einzelner Elemente unter idealen Bedingungen nachweisen, während konstruktive Verbindungen nicht geprüft werden. Um zu beurteilen, ob eine Fassadenkonstruktion tatsächlich die geforderte Wasserdichtheit erfüllt, kann eine praktische Messung an einem repräsentativen Fassadenabschnitt des Projekts durchgeführt werden. Die Praxismessung wird nach den oben genannten Normen durchgeführt.
Unsere Erfahrung aus praktischen Messungen ist, dass Standard-Fassadenelemente in der Regel die vorgegebenen Anforderungen an die Wasserdichtheit erfüllen, aber es gibt Ausnahmen. Schließlich bleibt die Ausführung Menschenwerk. Wenn hohe Anforderungen an die Wasserdichtheit von Fassadenkonstruktionen gestellt werden, ist eine Reihe von Fassadenelementen kritisch. Dazu gehören Besonderheiten wie feuerhemmende Fensterrahmen, Schiebetüren, Rollladentüren und Türen mit eingeschränktem Durchgang (wegen der Anforderung der Barrierefreiheit Bbl). Neben den Mängeln an den Fassadenelementen selbst können auch Unzulänglichkeiten in der Abdichtung um die Elemente herum auftreten. In einem Praxistest werden die Anforderungen an die Abdichtung geprüft. Bei diesem Test wird auf der Innenseite des Fassadenelements ein luftdichter Prüfkasten gebaut (siehe Foto) und auf der Außenseite eine Sprinkleranlage gemäß den genannten Normen installiert (siehe Foto).
Um das Risiko von Dichtigkeitsmängeln zu verringern, ist es ratsam, die Details im Vorfeld auf Luftdurchlässigkeit und Wasserdichtheit zu prüfen. Auch ist es sinnvoll, vor der Produktion Laborprüfungen an einem repräsentativen Fassadenabschnitt durchzuführen, um Schwachstellen an Fassadenelementen frühzeitig zu erkennen. Allerdings sind diese Ergebnisse nicht repräsentativ für die Praxis. Deshalb ist es sinnvoll, die zu verwendenden Abdichtungen vor Ort probeweise zu testen und beurteilen zu lassen. Dies gibt Aufschluss über die tatsächliche Ausführung und Schwierigkeiten bei der Konstruktion. Abschließend kann ein praktisches Aufmaß für die Abdichtung durchgeführt werden. Es ist ratsam, den Fassadenausbau in diesen Test mit einzubeziehen, so dass die endgültige Situation geprüft wird. Es ist ratsam, die Prüfung so früh wie möglich im Bauprozess durchzuführen. Mögliche Auffälligkeiten und Mängel werden dann rechtzeitig bemerkt und Anpassungen sind oft noch leicht zu realisieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das Verfahren zur Herstellung einer wasserdichten Fassade im Rahmen der Verordnung über die gebaute Umwelt nicht von dem früheren Verfahren unterscheidet und in allen Phasen des Bauprozesses ein wichtiger Aspekt bleibt.
Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit der Kettlitz Fassaden- und Dachberatung erstellt.