Plattform auf Fassaden, Glas und Dächern
Auswirkungen der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie
Henk Zoontjens, Direktor VMRG.

Auswirkungen Europäische Nachhaltigkeitsrichtlinie

In Europa gibt es viele Abkürzungen wie CSRD, ESG und ESRS. Wahrscheinlich haben Sie noch nie von ihnen gehört, aber vielleicht sind sie Ihnen schon einmal begegnet. Alle diese Abkürzungen haben mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu tun.

Ab 2024 müssen alle börsennotierten Unternehmen und Großkonzerne über ihre Nachhaltigkeitspolitik und -leistung berichten. Dabei geht es um die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt. Dies ist eine direkte Folge der europäischen Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)".

Nach dem CSRD gilt ein Unternehmen als "großartig", wenn es zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

1. Das Unternehmen hat 250 oder mehr Mitarbeiter.

2. Die Bilanzsumme übersteigt 25 Millionen Euro.

3. Der Nettoumsatz übersteigt 50 Millionen Euro.

Die CSRD deckt drei Bereiche ab: Umwelt, Soziales und Governance, auch bekannt als ESG.

Der Bereich Umwelt konzentriert sich auf den ökologischen Fußabdruck, zum Beispiel in Bezug auf CO2-Emissionen, Wasserverbrauch und Abfallmanagement. Der Bereich Soziales dreht sich um die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und der weiteren Gemeinschaft. Beispiele hierfür sind Arbeitsbedingungen, Vielfalt, Menschenrechte und Beiträge zum Gemeinwesen. Im Bereich Unternehmensführung wird bewertet, wie ein Unternehmen geführt wird. Er umfasst Themen wie Geschäftsethik, Transparenz und die Struktur der Unternehmensführung, durch die ein Unternehmen ethisch, transparent und verantwortungsvoll arbeitet.

ESG bietet Unternehmen einen Rahmen für die Bewertung und Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen, während CSRD spezifische Anforderungen für die Berichterstattung über diese Bemühungen enthält. Das ultimative Ziel ist es, dass die Unternehmen ihren Einfluss auf die Welt verbessern. ESG und CSRD liefern die dafür notwendigen Erkenntnisse.

Die Leitlinien der 'European Sustainability Reporting Standards' (ESRS) legen genau fest, was Sie für die Berichterstattung über diese Bereiche benötigen, damit jedes Unternehmen dies auf einheitliche Weise tut. 

Die Einhaltung der CSRD ist obligatorisch. Die Nichteinhaltung oder unzureichende Einhaltung der CSRD kann finanzielle Folgen haben. Unternehmen, die keine Meldung machen, müssen mit Geldstrafen rechnen.

Wie bereits erwähnt, gelten die CSRD-Vorschriften für große Unternehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Rechtsvorschriften nicht auch kleinere Unternehmen (KMU) betreffen. Aufgrund der Verantwortung in der Kette können auch KMU betroffen sein. Ein Beispiel für diese Verantwortungskette sehen wir bereits im Bereich der Sicherheit, wo Auftraggeber und Auftragnehmer ein bestimmtes Niveau auf der Sicherheitsleiter für Projekte verlangen.

Damit wird die Nachhaltigkeitsrichtlinie weitaus größere Auswirkungen haben, als bisher angenommen wurde. Die ersten Unternehmen der Fassadenbranche werden bald mit diesen europäischen Vorschriften konfrontiert werden.

"*" kennzeichnet Pflichtfelder

Senden Sie uns eine Nachricht

Dieses Feld dient der Validierung und sollte unverändert bleiben.

Wir setzen Cookies ein. Auf diese Weise analysieren wir die Nutzung der Website und verbreiten das Nutzungskonzept.

Einzelheiten

Können wir Ihnen dabei helfen?

Bekijk alle resultaten